Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Saale-Holzland e.V./Thür.

Die Kreisvolkshochschule Saale-Holzland e.V./Thür. erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn der Kurse gültigen Angebotes. Die KVHS behält sich Änderungen vor. Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Kurse notwendig sind, werden diese den Teilnehmern mitgeteilt. Der Wechsel eines Dozenten ist keine Änderung in diesem Sinne. Bei entsprechender Anzahl von Kursteilnehmern können Kurse in jedem Ort des Saale-Holzland - Kreises stattfinden, soweit die materiell-technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Kurse beginnen nur dann, wenn sich genügend Interessenten angemeldet haben. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt. Erhalten Sie keine Benachrichtigung, findet der Kurs nicht statt. Anmeldungen sind ständig möglich!
Teilnehmer, die später in einen bereits laufenden Kurs einsteigen, haben in der Regel das volle Entgelt zu bezahlen.

Anmeldeverfahren

  1. Bitte melden Sie sich entweder persönlich in der Geschäftsstelle oder per Telefon an. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn in den Spitzenzeiten die Telefone überlastet sein könnten.
  2. Sie können sich auch per E-Mail bei uns anmelden.
  3. Bei Ermäßigungsberechtigung legen Sie bitte neben einem formlosen Antrag den entsprechenden Antrag und Kopien vor.
  4. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
  5. Bitte informieren Sie sich telefonisch oder vor Ort über das Zustandekommen Ihres Kurses.

Preisnachlässe

Teilnahmeentgeltermäßigungen können auf formlosen Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise in Abhängigkeit von den tatsächlichen Einkünften des Teilnehmers bis zu 40 % gewährt werden. In begründeten Einzelfällen kann auch darüber hinaus eine Teilnahmeentgeltermäßigung ausgesprochen werden.

Fälligkeit des Teilnahmeentgelts

Das Teilnahmeentgelt wird in der Regel bis zum dritten Veranstaltungstermin fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung des Teilnahmeentgeltes behält sich die KVHS den einseitigen Rücktritt vom Vertrag (Anmeldung des Teilnehmers) vor. Die Bezahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen durch den Teilnehmer bleibt bestehen. Das gleiche gilt für den Ersatz von Aufwendungen, die der KVHS infolge der Anmeldung für den gesamten Kurs erwachsen sind.

Haftung

Für Schäden (Unfälle oder Abhandenkommen von Gegenständen) während der Veranstaltungen übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.

Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und entsprechende Anweisungen zu befolgen. Teilnehmer, die nachhaltig gegen die Geschäftsbedingungen der KVHS verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der KVHS bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Mindestteilnehmerzahl

Kurse können nur stattfinden, wenn mindestens acht Personen daran teilnehmen. Auf Wunsch der Teilnehmer/innen kann ein Kurs auch mit weniger Personen durchgeführt werden, wenn die Angemeldeten mit einem anteiligen Aufpreis einverstanden sind.

Mindestalter

Der Kursteilnehmer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Kündigung

Ein Rücktritt von Kursen ist grundsätzlich nur vor deren Beginn möglich; danach kann ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmeentgelte nur in begründeten Ausnahmefällen (längere Krankheit, Ortswechsel, betriebliche Fortbildung) mit schriftlichem Nachweis geltend gemacht werden. Eine Abmeldung von Kursen kann nur über die KVHS erfolgen.

Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch werden nach Beendigung des Kurses Teilnahmebescheinigungen über den Kursbesuch ausgestellt.

Die Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Saale-Holzland e.V./Thür. werden mit der Einladung zugestellt oder können in den Geschäftsstellen der KVHS eingesehen werden.

Hinweis für Pädagoginnen und Pädagogen aller Schulen und Gymnasien des Saale-Holzland-Kreises:

Das Staatliche Schulamt Stadtroda, Bereich Fort- und Weiterbildung, kann die Teilnahme von Lehrerinnen und Lehrern an Kursen der KVHS aus dem Bereich Gesundheit oder an Veranstaltungen zu Themen entsprechend ihrer Anwendbarkeit im Unterricht bzw. in der Schule als Fortbildung anerkennen. Erforderlich ist die Vorlage einer von der KVHS ausgefertigten Teilnahmebestätigung.