3. Gesundheit
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern Gesundheitskurse!
Im Gesundheitsbereiche können spezielle Kurse von den
gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Bei der Teilnahme an geförderten Kursen erstatten die Krankenkassen
die Kursentgelte ganz oder zu einem großen Teil zurück. Hierzu sind eine Teilnahmebestätigung der Kreisvolkshochschule und der Einzahlungsbeleg des Teilnehmers über das entrichtete Kursentgelt bei der Krankenkasse einzureichen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Für alle Kurse und Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Regelungen:
Ort der Veranstaltungen
Die Kurse und Veranstaltungen finden in Schulen oder anderen Einrichtungen in Eisenberg, Hermsdorf, Kahla und Stadtroda statt (bei ausreichender Teilnehmerzahl auch in weiteren Orten des SHK, wie z.B. in Camburg, Freienorla, Schleifreisen).
Beginn der Veranstaltungen
Kurse und Veranstaltungen beginnen fortlaufend. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Anmeldungen sind ständig möglich. Uhrzeit und Wochentag sind variabel, überwiegend montags bis donnerstags ab 16.30 Uhr und später. Weitere Informationen können in den Geschäftsstellen der KVHS eingeholt werden.
Geschenkidee
In der KVHS erhalten Sie Gutscheine für einen Kurs Ihrer Wahl, die Sie zu einem besonderen Anlass verschenken können.